Neue Tarifvereinbarung im Bauhauptgewerbe: Einigung erzielt und Lohnerhöhungen beschlossen

Die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber, bestehend aus dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe, hat dem Einigungsvorschlag für die aktuelle Lohn- und Gehaltstarifrunde zugestimmt. Nach Zustimmung der Bundestarifkommission der IG BAU ist der Tarifkonflikt im Bauhauptgewerbe nun beendet. Diese Einigung bringt wesentliche Änderungen und Erhöhungen für die kommenden Jahre mit sich.

Kernpunkte der Einigung:

  • Laufzeit: Die neue Tarifvereinbarung gilt für drei Jahre ab dem 1. April 2024.
  • Dreistufige Lohn- und Gehaltserhöhung:
  • Erste Stufe: Ab dem 1. Mai 2024 werden die Löhne und Gehälter, mit Ausnahme der Lohngruppe 1 (Ost und West), um 1,2 % im Westen und 2,2 % im Osten angehoben. Die Lohngruppe 1 wird bundeseinheitlich um 2,2 % erhöht. Zusätzlich erhalten alle Lohn- und Gehaltsgruppen einen tabellenwirksamen Festbetrag von 230 Euro monatlich.
  • Zweite Stufe: Ab dem 1. April 2025 erfolgt eine weitere Erhöhung der Löhne und Gehälter um 4,2 % im Westen und 5,0 % im Osten. Die 1. Lohngruppe wird bundeseinheitlich um 5,0 % erhöht.
  • Dritte Stufe: Ab dem 1. April 2026 werden alle Lohn- und Gehaltsgruppen um 3,9 % im Westen erhöht. Im Osten erfolgt die Angleichung an das West-Niveau.
  • Ausbildungsvergütung: Die Vergütung für das erste Ausbildungsjahr wird ab dem 1. Mai 2024 für alle Ausbildungsberufe bundeseinheitlich auf 1.080 Euro erhöht. Weitere Erhöhungen sind für die folgenden Ausbildungsjahre vorgesehen. Zum 1. April 2026 werden die Ausbildungsvergütungen im Westen erneut um 3,9 % angehoben und im Osten auf das West-Niveau angeglichen.

Fazit

Diese Einigung bringt nicht nur deutliche Lohnerhöhungen für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe, sondern stärkt auch die Position der Auszubildenden durch eine einheitliche und angehobene Vergütung. Der neue Tarifvertrag schafft Klarheit und Sicherheit für die kommenden drei Jahre.

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