Der Landtag NRW hat Änderungen in der Landesbauordnung beschlossen.

Zukünftig sind digitale Bauanträge möglich, es gilt eine Solarpflicht, der Prüfaufwand wird reduziert, und Zimmerermeister sind unter bestimmten Bedingungen für Gebäudeklasse 1 und 2 bauvorlageberechtigt.

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Foto: © Axel Kirch / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons), CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

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