Zum 1. Juni 2008 tritt die neue Meisterprüfungsverordnung für das Zimmererhandwerk in Kraft.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat am 16. Juni 2008 die Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen 1 und 2 der Meisterprüfung im Zimmererhandwerk (Zimmerer-Meisterverordnung) erlassen.
Die Verordnung ist am 30. April 2008 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 16, S. 743 veröffentlicht worden und kann auf dieser Seite heruntergeladen werden (s.u.).
Mit der neuen Meisterprüfüngsverordnung wurde die Umstellung auf eine moderne, handlungsorientierte Struktur vollzogen. Hierdurch tritt die bisherige Verordnung für das Zimmerer-Handwerk vom 26. Januar 1998 außer Kraft. Übergangsfristen sehen vor, bis zum 31. Mai 2008 begonnene Prüfungsverfahren nach den bisherigen Vorschriften zu Ende zu führen und diese Vorschriften auf Antrag des Prüflings noch bis zum 30. November 2008 anzuwenden.
Der neuen Verordnung liegt der zwischen der Bundesregierung und den Sozialpartnern abgestimmte Strukturentwurf für entsprechende Regelungen zugrunde.
Die Prüfungen im Teil 1 sehen zukünftig entsprechend ein kundenauftragsorientiertes Meisterprüfungsprojekt mit darauf bezogenem Fachgespräch und eine auftragsorientierte Situationsaufgabe zur Vervollständigung des Qualifikationsnachweises vor.
Zentrale Aufgabenstellungen des Meisterprüfungsprojektes sind die Erstellung von Planungsunterlagen für ein baubehördliches Antragsverfahren, die Ausführung von entsprechenden Detail- und Werkstattzeichnungen einschließlich statischer Nachweise und die Dokumentation mittels Leistungsbeschreibung und Mengenberechnungen.
Die Prüfung im Teil 2 erfolgt im Zimmerer-Handwerk in den vier Handlungsfeldern:
1. Bautechnik
2. Arbeitsvorbereitung, Materialdisposition und Baustoffe
3. Auftragsabwickung
4. Betriebsführung und Betriebsorganisation
Die Prüfungen im Teil 2 sind schriftlich durchzuführen, die Aufgabenstellungen sollen dabei mehrere der zu den Handlungsfeldern aufgeführten Qalifikationen verknüpfen und so ein Gesamtbild der notwendigen Kompetenzen des Zimmerer-Handwerks abbilden.
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Meisterprüfungsverordnung im Zimmererhandwerk
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Meisterprüfungsverordnung