Das Land Nordrhein-Westfalen bietet seit 2020 ein attraktives Zusatzdarlehen für das Bauen mit Holz an. Dieses Darlehen wird im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes angeboten und unterstützt den Neubau, die Neuschaffung sowie den Ersterwerb von Wohnraum mit einem deutlichen Holzanteil. Auch in der Modernisierungsförderung wurden attraktive Konditionen eingeführt.
Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW 2024:
In der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024) werden unter Nummer 2.5.5 Fördermöglichkeiten für Objekte mit einem erheblichen Holzanteil bereitgestellt. Das Zusatzdarlehen gilt für:
- Neubau und Neuschaffung von geförderten Mietwohnungen und Studierendenwohnheimen
- Neubau, Neuschaffung oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohnraum
Mit einem Tilgungsnachlass von bis zu 50 Prozent wird dieses Zusatzdarlehen besonders attraktiv gestaltet. Das Bauvorhaben muss einen deutlichen Anteil an Holz vorweisen, der über den Anteil bei konventionell in Stein errichteten Gebäuden hinausgeht (z.B. Hybridbauten oder Massivholzgebäude). Die Förderhöhe beträgt 1,30 €/kg Holz, maximal 17.000 Euro je Wohneinheit. Das verwendete Holz muss fest verbaut sein und aus nachhaltigen Quellen stammen (z.B. nach PEFC oder FSC zertifiziert).
Modernisierungsförderung:
Auch in der Modernisierungsförderung gibt es neue, attraktive Konditionen. Bauherren können von einem Tilgungsnachlass von bis zu 55 Prozent profitieren, wenn sie zertifizierte ökologische Dämmstoffe verwenden und einen überdurchschnittlichen energetischen Standard erreichen.
Fazit:
Die Fördermöglichkeiten für das Bauen mit Holz in Nordrhein-Westfalen bieten eine hervorragende Chance, nachhaltige Bauprojekte zu realisieren und von attraktiven finanziellen Vorteilen zu profitieren. Nutzen Sie diese Fördermöglichkeiten, um Ihre Bauprojekte effizient und umweltfreundlich zu gestalten.
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