Mitteilungen des Innungsverbandes des Zimmerer- und Holzbaugewerbes Westfalen und des Landesbeirates Holz NRW e.V. |
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[Video] Aktuelles aus der Zimmerer-Infoline |
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Inhalt
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[Veranstaltung] 16.5.2023 – Freitikets LIGNA 2023Unter folgendem Link können Sie sich registrieren lassen und ein kostenfreies Eintrittstiket für die LIGNA bekommen, das Sie berechtigt vom 15. bis 19. Mai 2023 einen Messebesuch durchzuführen |
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[Veranstaltung] 23.5.2023 – Vortragsreihe: Bestand bewahrenFachhochschule Dortmund, |
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[Infoline] Neue Fachregeln des Zimmererhandwerks für AußenwandbekleidungenDie Fachregeln für „Außenwandbekleidungen aus Holz“ gibt den derzeitigen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik wieder. Sie stellt eine Zusammenfassung von Erkenntnissen dar, deren Einhaltung eine einwandfreie technische Leistung sicherstellt… |
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[Infoline] Technische Regeln für BetriebssicherheitDie TRBS 1116 „Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sicherere Verwendung von Arbeitsmitteln“ ist in Kraft getreten. |
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Transparenzregister – Vollzug der BußgeldvorschriftenAus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass bei einem Verstoß gegen die Erstmeldung der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister ab dem 1. April 2023 mit Bußgeldern zu rechnen ist. Daher sollten die betroffenen Bauunternehmen – soweit noch nicht geschehen – ihren entsprechenden Meldefristen unverzüglich nachkommen… |
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BauholzpreiseDie Preise für Bauholz sind leicht gesunken: |
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Änderungen bei den PfändungsfreigrenzenAb dem 1.Juli 2023 gelten neue unpfändbare Beträge für Arbeitseinkommen von Arbeitnehmern. Für Arbeitnehmer ohne unterhaltspflichtige Personen liegt der monatliche Betrag bei 1402,28 €, bei bestehender Unterhaltspflicht erhöht er sich um 527,76 €. Für jede weitere Person, der Unterhalt gewährt wird, erhöht sich der Betrag um 294,02 € monatlich. Die neuen Pfändungsfreibeträge gelten auch für wöchentliche und tägliche Zahlungen… |
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[Infoline] WegezeitentschädigungAb 2023 haben Arbeitnehmer Anspruch auf Wegezeitentschädigung, wenn sie auf einer Baustelle arbeiten, die weiter als 50 km von ihrem Wohnort entfernt ist. Der Tarifausschuss hat die Regelung allgemeinverbindlich erklärt… |
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[Infoline] Neue SOKA-BescheinigungenDie SOKA-BAU bietet jetzt verschiedene Typen von Bescheinigungen an, um die Teilnahme an den Sozialkassenverfahren nachzuweisen. Neu ist die Beitrags- und Meldebescheinigung für Betriebe mit hohem Teilzeitanteil. Auch die erweiterte Bescheinigung wird abgeschafft. Zukünftig gibt es nur noch die SOKA-BAU-Bescheinigung, die Beitrags- und Meldebescheinigung, die Bescheinigung für den Auftraggeber und die PQ-Stelle sowie die Bescheinigung im Rahmen des Bürgenfrühwarnsystems… |
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