[Video] Aktuelles aus der Zimmerer-Infoline
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[Infoline] Unternehmer-Info Bau –
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 treten die Bestimmungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (lkSG) in Kraft. Nachdem die Bundesregierung zunächst auf freiwilliger Basis Unternehmen dazu aufgefordert hat, umweltschutz- und menschenrechtsbezogene Aspekte in ihren lieferketten stärker zu beachten, treten nach langer politischer Diskussion ab dem 1. Januar 2023 in Deutschland nunmehr verbindliche Regelungen in Kraft. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden jedoch mittelbar über ihre vertraglichen lieferketten ebenfalls von dieser Thematik betroffen sein.
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[Infoline] Inflationsausgleichsprämie
Die Betriebe im Innungsverband des Zimmerer und Holzbaugewerbes Westfalen, haben die Möglichkeit einen freiwilligen Betrag zur Inflationsausgleichsprämie (Löhne und Gehälter) auszuzahlen. Man kann sich hier an der Inflationsausgleichsprämie, die im Baugewerbe tariflich vereinbart wurde orientieren: Für 2023 wurden dort 500,-€ und für 2024 dann weitere 500,- € vereinbart. Eine entsprechende Mustervereinabrung finden Sie hier
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Kostenfreies Webinar
In einem kostenfreien Webinar stellt der Zimmerermeister die App-Funktionen ausführlich vor und erläutert, wie Betriebe Digiholz Schritt für Schritt in ihre Arbeitsabläufe integrieren können.
Vom ersten Zeiteintrag bis zur Einrichtung der passenden Schnittstelle zu Abrechnungsdienstleistern etc..
Interessierte können die App im Anschluss an das Webinar kostenfrei testen.
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[Infoline] Wegezeitenentschädigung im Baugewerbe
Die Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen 2021 im Baugewerbe endeten mit einem Tarifabschluss, der neben einer Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen auch die Einführung einer Wegezeitentschädigung vorsieht. Werden Beschäftigte auf wechselnden Baustellen eingesetzt und wird die Fahrzeit nicht als tarifliche Arbeitszeit vergütet. Erhalten sie die entfernungsabhängige Wegezeitentschädigung. Die neuen Regelungen des BRTV bzw. des RTV gelten ab dem 1. Januar 2023. Zwar ist diese Entschädigung für die Betriebe Innungsverbandes des Zimmerer- und Holzbaugewerbes Westfalen nicht verpflichtet, aber es ist angestrebt diese Regelung für allgemeinverbindlich erklären zu lassen…
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Bauholzpreise ab Februar 2023
KVH und BSH leicht gesunkten…
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